Allgemeines zum EEG„Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“, EEG
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trat erstmals am 01.04.2000 in Kraft und regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Strom durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben (Netzbetreiber). Netzbetreiber sind nach dem EEG verpflichtet, Strom aus Erneuerbare Energien abzunehmen und nach §§ 6 bis 12 zu vergüten.
Das neue EEG trat am 1. August 2004 mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft (BGBl. I, S. 1918 ff). Ziel des Gesetzes in dieser Fassung ist es, den Anteil an erneuerbaren Energien bis 2010 auf mindestens 12,5% zu erhöhen, bis 2020 auf mindestens 20 % zu erhöhen. Unter Erneuerbaren Energien werden genannt: Wasserkraft, Windenergie, Solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse. Das Gesetz bezweckt eine nachhaltige Energieversorgung für Klima-, Natur- und Umweltschutz. Es will zudem einen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten um fossile Rohstoffe leisten. Daneben soll das EEG die technologische Weiterentwicklung fördern.
Im Jahre 2012 kam die 2. Novellierung des Jahres 2012, kurz die "PV-Novelle", offiziell das "Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien".
Es wurde am 23. August 2012 im Bundesgesetzblatt - BGBl. I S. 1754 veröffentlicht, und trat rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft.
Am 11.07 2014 passierte die nächste Novelle des EEG den Bundestag. Damit trat das EEG 2014 am 01.08.2014 in Kraft. Hier wurden weitreichende Veränderungen am bisherigen Model vorgenommen. Einen Überblick dazu finden Sie hier.
Im Oktober 2016 wurde das neue EEG 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, das im Dezember 2016 durch das EEG-Änderungsgesetz weiter verändert wurde.
Am 22.12.2016 wurde das Änderungsgesetz zum EEG 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit trat das neue EEG 2017 am 01.01.2017 in Kraft. Hier wurden unter anderem der Degressionsmechanismus für Festvergütungen und Erlösobergrenzen modifiziert.
Aktuell gültig ist die EEG-Novelle 2021Am 28.12.2021 wurde die EEG-Novelle 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit trat das neue EEG 2021 am 01.01.2021 in Kraft, unter anderem mit Änderungen bei der Umlageverpflichtung und Anschlussregelungen für Ü20-Anlagen
Quelle: Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (www.SFV.de) Bundesverband Solarwirtschaft, BSW (www.solarwirtschaft.de)
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