Home | FAQ | Kontakt | Impressum | Anfahrt

  Solarstrom  
Techn. Aspekte
Vergütung
  Produkte  
Module
Wechselrichter
  Förderungen  
  Montageanleitung  
  Referenzen  
  Anlagenüberwachung  
Ertragsdaten
Kundenzugang

1. Wie kann ich den Solarstrom nutzen?

Der erzeugte Solarstrom wird komplett in das öffentliche Netz eingespeist oder zunächst selbst verbraucht und die Überschüsse ins Netz eingespeist.  (-> Eigenverbrauch)


2. Ist es sinnvoll den erzeugten Solarstrom selbst zu verbrauchen?

Für Anlagen, die nach dem 01.01.2009 gebaut wurden, gilt die Eigenverbrauchsvergütung.
Diese ist freiwillig, aber in den meisten Fällen sinnvoll, vor allem im privaten Anwendungsbereich.

 

3. Wie hoch ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist je nach Anlagengrösse und Eigenverbrauchsanteil gestaffelt, sie wird für das Inbetriebnahmejahr und die darauf folgenden 20 Jahre in gleichbleibender Höhe gezahlt. Staffelung siehe hier

4. Wie sicher ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung wird nach EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) gezahlt. Im EEG vorgenommene Änderungen gelten für die nach einem definierten Stichtag neu errichtete Anlagen.
 

5. Was ist bezüglich der Hauptverteilung zu beachten?

Ein freies Zählerfeld nach VDEW sollte in der Verteilung vorhanden sein. Wenn nicht muß die Verteilung entsprechend erweitert werden.
 

6. Wo sollten die Wechselrichter montiert werden?

Der Keller oder der Hausanschlussraum hat sich auf jeden Fall bewährt. Im Prinzip ist auch jeder andere Ort geeignet (auch draußen). Der Ort sollte aber zugänglich und einigermaßen einsehbar sein. Damit ist die Kontrolle der Wechselrichter und damit der Anlage gewährleistet.
 

7. Kann ich den Stromversorger wechseln?

Ja, denn die Lieferung von Solarstrom hat nichts mit dem Bezug von Strom zu tun. Der ortsansässige Netzbetreiber ist verpflichtet, den Solarstrom zu den Konditionen des EEG abzunehmen.
 

8. Wird die Mehrwertsteuer der Anlagenkosten vom Finanzamt zurückerstattet?

Ja, man wird dort als Kleinunternehmer eingestuft und ist somit Vorsteuerabzugsberechtigt. Den Solarstrom verkauft man an das Energieversorgungsunternehmen zuzüglich Mwst., die dann an das Finanzamt weitergeleitet werden muß.
 

9.Was kostet eine Versicherung für die Solarstromanlage?

Eine Versicherung kostet ca. 12–15 €/kWp im Jahr.
 

10.Ist eine Baugenehmigung erforderlich?

 
Eine Baugenehmigung ist im Normalfall bei dachparallelen Anlagen nicht notwendig.
Auch eine Nutzungsänderung zu beantragen ist nicht notwendig.
Nach dem Erlass des Bauministeriums NRW vom 13.10.2010 werden PV-Anlagen in Wohngebieten als nicht störendes Gewerbe zugelassen.
 
 

11.Wer ist nova solartechnik ?

 
nova solartechnik ist eine GmbH mit 2 geschäftsführenden Gesellschaftern. Seit 1991 beschäftigen wir uns mit Solartechnik. Seit 1996 haben wir uns auf den Bereich Photovoltaik spezialisiert und sind zu einem führenden Unternehmen in OWL geworden. Die Firma beschäftigt mittlerweile fünfzehn fest angestellte Mitarbeiter, die PV-Anlagen planen, fertigen und installieren, sei es an geneigten oder flachen Dächern, an Fassaden oder freistehend.
 

 

© 2012 by Nova Solar GmbH   /   Redaktionssystem: Digishop

Mit der Sonne kann man rechnen... Einfamilienhaus, ausgestattet mit Solarmodulen mit einer Gesamtnennleistung von 5.000 Watt.


Die Jahresleistung einer solchen Anlage beträgt in unseren Breiten etwa 4000kWh. Die Umwandlung der Sonnenenergie in elektrischen (Gleich)strom geschieht in den Solarmodulen auf dem Dach. Informieren Sie sich hier...