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Kundenzugang

Einspeisevergütung in Abhängigkeit von Anlagengröße und Anteil der Solarstromnutzung im Eigenverbrauch (in ct/kWp)

     
Inbetriebnahme
Anlage auf/an Gebäuden oder Lärmschutzwänden
Erneuerbare-Energien-
Gesetz (EEG)
>=30kW
>30-100kW
>100-1000kW
>1000kW
Eigenverbrauch bis >=30 kW
Anteil bis 30 %
(Anteil über 30 %)
Eigenverbrauch >30-100kW
Anteil bis 30 %
(Anteil über 30 %)
Eigenverbrauch >100-500kW
Anteil bis 30 %
(Anteil über 30 %)
1.1.-30.06.2010
39,14
37,23
35,23
29,37
22,76
0
0
EEG 2009
1.7. bis 30.9.2010
34,05
32,39
30,65
25,55
17,67
(22,05)
16,01
(20,39)
14,27
(18,65)
EEG-Novelle 2010
1.10. bis 31.12.2010
33,03
31,42
29,73
24,79
16,65
(21,03)
15,04
(19,42)
13,35
(17,73)
EEG-Novelle 2010
1.1.-31.12.2011
28,74
27,33
25,86
21,56
12,36
(16,74)
10,95
(15,33)
9,48
(13,86)
EEG-Novelle 2010

 

-Irrtum vorbehalten-
Quelle: Solarförderverein (www.sfv.de)

 

Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien -
(Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trat erstmals am

01.04.2000 in Kraft und regelt die Abnahme und die

Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energie-

quellen gewonnenen Strom durch Versorgungsunternehmen,

die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben

(Netzbetreiber). Das neue EEG trat am 1. August 2004 mit der

Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft (BGBl. I, S. 1918 ff).

Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil an erneuerbaren Energien

bis 2010 auf mindestens 12,5% zu erhöhen, bis 2020 auf

mindestens 20 % zu erhöhen. Unter Erneuerbaren Energien

werden genannt: Wasserkraft, Windenergie, Solare

Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse.

Das Gesetz bezweckt eine nachhaltige Energieversorgung für

Klima-, Natur- und Umweltschutz. Es will zudem einen Beitrag

zur Vermeidung von Konflikten um fossile Rohstoffe leisten.

Daneben soll das EEG die technologische Weiterentwicklung

fördern.

Das EEG regelt die Abnahme und die Vergütung von aus-

schließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem

Strom durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die

allgemeine Stromversorgung betreiben (Netzbetreiber).

Netzbetreiber sind nach dem EEG verpflichtet, Strom aus

Erneuerbare Energien abzunehmen und nach §§ 6 bis 12

zu vergüten.

 

Aktuell gültig ist die EEG-Novelle 2010

 

Quelle:  www.solarserver.de

 

 

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